AGB Bankettmappe Stadt Hotel
Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen von HOTEL RESTAURANT MARGARETHENHÖHE ( nachfolgend Hotel genannt )
- Der Veranstaltungsvertrag kommt grundsätzlich durch Schriftform zustande. Er gilt auch als abgeschlossen, sobald die bestellten Zimmer und /oder Seminarräume zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden sind.
- Vorreservierung oder Kontingenthaltung von Zimmern und Seminarräumen sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Vorreservierung Seminarräume und Zimmer anderweitig zu vergeben.
- Dem Veranstalter stehen die reservierten Zimmer von spätestens 16:00 Uhr am Anreisetag bis 10:00 Uhr am Abreisetag zur Verfügung. Sofern nicht schriftlich eine andere Anreisezeit vereinbart wurde, ist das Hotel berechtigt, reservierte und bereitgestellte Zimmer anderweitig zu vergeben.
- Reservierte Seminar- und Gruppenräume stehen dem Veranstalter zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Verlängerung der Inanspruchnahme dieser Räume bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.
- Das Hotel behält sich die Zuweisung bestimmter Zimmer und Seminarräume vor, die der Anzahl der gemeldeten Teilnehmer entsprechen. Sollten aus gegebenem Anlass bestimmte Zimmer nicht zur Verfügung stehen, so verpflichtet sich das Hotel, einen gleichwertigen Ersatz. auch außerhalb des Hotels bereitzustellen.
- Wird die Bestellung von Zimmern und Seminarräumen nicht rechtzeitig annulliert, ist das Hotel berechtigt, folgende Beträge in Rechnung zu stellen:
- bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: keine Kosten
- unter 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 75% des Betrages für die bestellte Leistung. - Bei einer Unterschreitung bis zu 10% der gemeldeten Teilnehmer werden keine Ausfallgebühren geltend gemacht. Bei allen darüber hinaus gehenden Unterschreitungen gilt die obige Kostenregelung.
- Für nicht in Anspruch genommene Zimmer und Seminarräume bemüht sich das Hotel um anderweitige Vermietung. Bis zur Vergabe an Dritte hat der Vertragspartner für die vertraglich reservierten Zimmer und / oder Seminarräume und die vereinbarte Vertragsdauer unter Berücksichtigung der vorgenannten Kostenregelung den errechneten Betrag zu zahlen.
- Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Annullierung ist der Zugang der Annullierungsanzeige beim Hotel.
- Um einen ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung von Seiten des Hotels zu gewährleisten, wird der Veranstalter gebeten, dem Hotel rechtzeitig vor Ankunft ein Programm und eine Liste der Teilnehmer zur Verfügung zu stellen.
- Bei Buchungen, die das darauf folgende Jahr betreffen, behält sich das Hotel das Recht vor, Preisänderungen ohne vorhergehende Ankündigung vorzunehmen. Die Preise beinhalten die derzeitig gültige Mehrwertsteuer mit 16% und sind in EUR zu zahlen.
- Für Wertgegenstände übernimmt das Hotel keine Haftung. Sofern diese im Tresor des Hotels oder in den Zimmertresoren deponiert werden gilt die Haftungsgrenze der Versicherung des Hotels.
- Der Veranstalter haftet für Beschädigung der Einrichtung oder des Inventars im Hotel ohne Verschuldungsnachweis. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Hotels gestattet. Für Verluste oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen im Rahmen von Seminar-Bankettveranstaltungen übernimmt das Hotel keine Haftung.
- Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfall ist der Auftraggeber verpflichtet, sich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Vom Auftraggeber eingebrachtes Dekorationsmaterial soll bis spätestens 24 Stunden nach Ende der Veranstaltung wieder abgeholt werden.
- Das Hotel haftet nicht für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände.
- Sollten Störungen oder Defekte an den vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen auftreten, so wird das Hotelunverzüglich für Abhilfe sorgen. Eine Zurückhaltung oder Minderung der Zahlung kann hieraus nicht hergeleitet werden.
- Das Hotel wird nächtliche Ruhestörung durch andere Gäste des Hauses im Rahmen seiner Möglichkeiten unterbinden. Eine Reduzierung des vereinbarten Preises ist ausgeschlossen.
- Dem Veranstalter in Rechnung gestellte Leistungen sind innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
- Als Gesamtschuldner haften sowohl Besteller als auch Veranstalter.
- Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden werden nicht getroffen.
- Gerichtsstand für beide Parteien ist Essen.
.Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen

